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AGB

Mietkonditionen für Harley Davidson, Motorräder und Maxi Scooter / Roller.

1.Mindesalter

Das Mindesalter für die Anmietung einer Harley Davidson, Motorrad oder Maxi Scooter beträgt 21 Jahre und der Fahrer muss seit mindestens 2 Jahren seines Motorrad Führerscheins haben.

  1. Miete a) Gegenstand des Vertrages zwischen Mieter und Vermieter ist ausschliesslich die zeitweise Überlassung des gebuchten Motorrads.
  2. b) Alle Preise verstehen sich ohne Kilometerbegrenzung, (siehe Mietvertrag) einschliesslich Haftpflichtversicherung.

Die Kraftstoffkosten sind nicht mit eingeschlossen. Die Motorräder werden voll betankt übergeben und müssen genauso wieder zurück gebracht werden. Ansonsten müssen wir leider ein Tankpauschale von 25 € berechnen. Der Mieter haftet für alle Schäden an dem Motorrad, die aus einer unsachgemässen Nutzung oder der Verursachung eines selbstverschuldeten Verkehrsunfalls hervorgehen.

  1. c) Bei Übergabe der Harley Davidson ist ein Kaution von 1000 € Cash oder per Kreditkarte (Euro/ Mastercard, Visa) zu hinterlegen.

Bei Motorräder und Maxi Scooters / Rollern beträgt die Kaution 500 €.

  1. d) Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn,das Motorrad kann anderweitig vermietet werden.
  2. e) Tagesmiete beginnt 9.00 Uhr morgens und endet um 20.00 Uhr abends. Die Fahrzeuge können täglich nur zwischen 09.00 Uhr und 20.00 Uhr angemietet und abgegeben werden. Die Halbtagesmiete beginnt ab 09.00 Uhr biss 13.00 Uhr oder ab 14.00 Uhr biss 18.00 Uhr, für Motorräder und Scooter

Sollte das Motorrad nicht bis am nächsten Tag um 09:00 zurückgebracht werden, wird ein weiterer Tag voll berechnet. Ausnahmen nach Absprache möglich.

  1. f) Bei Reservierung und Bestätigung unsererseits ist eine Anzahlung von minestens 25% bzw. 50% zu leisten. Die Bestätigung bekommt erst Gültigkeit nach Eingang der Anzahlung.
  2. Bei Storno belasten wir folgende Gebühren:

BIS 1 (EINE) WOCHE VOR ABHOLUNG 50% .

Der Vermieter übernimmt keine Entschädigungen oder Rückzahlungen bei schlechtem Wetter.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Motorrad so zu behandeln, dass er die technischen Vorschriften und Betriebsanleitungen beachtet, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Reifendruck, Öl, Wasser sowie die korrekte Spannung der Antriebskette sind vom Mieter zu kontrollieren. Der Mieter hat die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die Strassenverkehrsgesetze zu beachten und einzuhalten. Er haftet selbst für alle Bussgelder und Strafen, die auf seiner Benutzung des Motorrrades beruhen, diese werden auch nachträglich noch vom Vermieter eingefordert.

Dem Mieter ist insbesondere untersagt:

  1. a) das Motorrad anderen, dritten Personen, welche Nicht im Mietvertrag genannt sind, zu überlassen.
  2. b) das Motorrad Fahrern zu überlassen, gegen welche ein Fahrverbot verhängt wurde oder dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis oder fahruntüchtig ist.
  3. c) das Motorrad zu benutzen, wenn gegen ihn selbst ein Fahrverbot verhängt wurde oder er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
  4. d) das Motorrad in zu benutzen, obwohl eine offensichtliche Fahruntüchtigkeit des Fahrzeuges zu erkennen ist.
  5. e) die Teilnahme an Rennfahrten jeglicher Art.
  6. f) das Motorrad abseits befestigter Strassen zu benutzen. Das Fahrzeug darf ausschliesslich auf asphaltierten Strassen gefahren werden.
  7. g) den Tacho oder sonstiges am Fahrzeug zu verändern oder zu manipulieren.
  8. h) das Motorrad oder Teile des Motorrads zu verkaufen oder zu veräussern.
  9. i) das Mietmotorrad in nicht diebstahlgesichertem Zustand abzustellen, zu parken oder alleine zu lassen.
  10. j) das Mietfahrzeug ausserhalb von Spanien benutzen.
  11. Pflichten und Haftung des Vermieters

Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand. Ausserdem erhält der Mieter Kopien der Kfz-papiere. Vorschäden erkennt der Vermieter nur an, wenn diese bei Übergabe im Mietvertrag schriftlich festgehalten werden. Wird während der Mietzeit ohne verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, muss der Vermieter sofort informiert werden. Reifenschäden sind grundsätzlich vom Mieter zu bezahlen. Weitere Ansprüche, gleich welcher Rechtsgrundlage, sind ausgeschlossen, es sei den, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.

  1. Haftung des Mieters fur Schäden

Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übernahme bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Motorrades dem Vermieter gegenüber auch für leichte Fahrlässigkeit, Abhandenkommen oder Beschlagnahmung des Motorrades und für sämtliche Schäden (wie z.B. Unfall oder Betriebsschäden, Schäden in Folge unsachgemässer Behandlung und Wertminderungsschäden), die über die normale Abnutzung hinaus am Motorrad während der Mietzeit entstehen.

  1. Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden

Bei jedem Schadeneintritt, auch bei Schäden oder Unfällen ohne Beteiligung Dritter, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu verständigen. Abschlepp – und/oder Reperaturdienste sind nur nach , Abstimmung mit dem Vermieter zu beauftragen. Bei jedem Unfall is sofort die Polizei hinzuzuziehen. Beweismittel (Zeugen, Spuren etc.) sind zu sichern, die Daten der Beteiligten festzustellen sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemässen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen (zahlungen, Vergleiche) vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten.

  1. Versicherungsschutz

Das Motorrad hat einen pauschalen Haftpflichtversicherungsschutz gegen Personen, – Sach – und Vermögensschäden. Die Versicherungssumme beträgt

…… Mio. Euro für Drittschäden, wobei die Leistung bei Personenschäden auf

…… Mio. Euro je geschädigte Person begrenzt ist

  1. Motorradrückgabe

Das Motorrad wird voll getankt, in einwandfreiem Zustand und ohne äusserlich erkennbare Mängel übergeben. Der Mieter hat das Motorrad am Ende der Mietzeit am vereinbarten Rückgabeort, Datum und Uhrzeit mit allen Kfz – Papieren, Fahrzeugschlüsseln und Zubehör in gleichem Zustand zurückzugeben. Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel ist dies mit je 150 € vom Mieter zu ersetzen. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter die Reinigingskosten zu bezahlen.

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, der die Fortsetzung des Mietvertrages unzumutbar werden lässt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere falsche Angaben des Mieters zur Person, zur Bonität sowie die schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle der fristlosen Kündigung ist das Mietmotorrad sofort, auch vor Ablauf der ordentlichen Mietzeit, zurückzugeben. Daneben bleiben Schadensersatzansprüche des Vermieters unberührt.

  1. Schlussbestimmungen

Es liegen keine Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag vor. Alle vertraglichen Vereinbarungen bedürfen ausschliesslich der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.